Grundlage der Gartenordnung ist das Bundeskleingartengesetz.
Sie ergänzt inhaltlich die in den Unterpachtverträgen fixierte
Rechte und Pflichten der Unterpächter für die kleingärtnerische
Nutzung der Parzellen in den zum Bezirksverband gehörenden Kleingartenanlagen.Die exakte Einhaltung der Gartenordnung ist eine wesentliche Voraussetzung für das weitere Fortbestehen unserer Kleingärten mitten in Berlin.
I.Die Gartenordnung ist Bestandteil des Unterpachtyertrages. Verstöße gegen sie berechtigten den Verpächter zur Kündigung des Unterpachtverhältnisses nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2.Den Vorstand der Kleingartenanlage obliegt es ,für Ruhe und Ordnung auf dem Gelände zu sorgen,seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Zur Gewährleistung der Erholungsfunktion der Kleingärten ist zu folgenden Zeiten das Verursachen von Lärm strikt zu unterlassen.
An Sonn – und Feiertagen generell.
Montag bis Samstag von 13.00 bis 15.00Uhr Mittagsruhe und von 19.00 bis 7.00 Uhr Nachtruhe
Das betrifft ins besondere die Benutzung von Rasenmäher,
Rasentrimmer, Kreissägen, Bohr- Schleifmaschinen, Häcksler Vertikutierer u.ä. Sowie Durchführung lärmen erzeugender
Arbeiten,wie z. B. Hämmern, Holz hacken etc. Sowie laute Musik. In den Zeiten genereller Ruhe sind alle Unterpächter verpflichtet ihre Haustiere, insbesondere Hunde so zu halten ,dass durch diese die Ruhe nicht gestört wird. Gleichfalls auch auf ihre Kinder Einfluss zu nehmen, damit von diesen in den Gärten und den Anlagenwegen keine Ruhestörung erfolgt.lm Winterhalbjahr gelten diese Regelungen unter Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse eingeschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Lärmschutz.
3. Zur Gewährleistung des Umweltschutzes sind Fäkalien in abflusslosen Behältern zu sammeln und durch den von den Berliner Wasserbetrieben bestätigten Firmen zu entsorgen.