Canova e.V.

Kleingarten Kolonie in Berlin-Schöneberg

Hecken

Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg – Friedenau eoVO

Vereinsregisternummer 69 Nz Amtsgericht Berlin – Charlottenburg

Vorarlberger Damm 36 12157 Berlin Telefon: 78 09 76 90 Fax: 78 09 76 99

Information an alle Unterpächter*innen

Wie ist das denn nun mit den Hecken?

Eine Hecke ist ein linienförmiger Aufwuchs der ein- oder mehrreihig dicht stehender, stark verzweigter Sträucher.

Zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar sind alle Schnittarbeiten erlaubt.

Ganzjährig zulässig sind aber schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses und möglichen Einhaltung der vertraglichen Heckenhöhe. Die Hecke darf also ganzjährig in Form gehalten werden. Besondere Aufmerksamkeit beim Form- und Pflegeschnitt ist nur geboten, wenn in der Hecke Vögel brüten, hier ist dann Rücksicht zu nehmen.

Ebenfalls erlaubt sind Schnittarbeiten, die als Maßnahmen von einer Behörde angeordnet werden. Kranke Hecken dürfen jederzeit entfernt werden.

Die Heckenhöhe wird von der natürlichen, gewachsenen Geländeoberfläche ausgemessen, wo die Hecke aus dem Erdboden austritt. Findet sich beispielsweise auf Ihrer

Kleingartenparzelle ein nachträglich hinzugefügter Graben oder eine künstlich angelegte Aufschüttung, werden diese nicht als Maßstab herangezogen, sondern die ursprüngliche Geländeoberfläche.

Hecken in einer Kleingartenparzelle entlang der äußeren und inneren Begrenzung und entlang der

Wegflächen dürfen die Einfriedung festgelegte Höhe von 1 ,25 Meter nicht überschreiten. Das Aufstellen und Anbringen von sichtbehindernden Materialien ist nicht gestattet. An der Einfriedung des Kleingartens ist die Heckenhöhe auf 125 cm vertraglich begrenzt. Ausnahmen sind:

Kleingärten mit einer Außeneinfriedung an Verkehrsstraßen, hier werden Hecken bis zu 250 cm Höhe auf Antrag geduldet.

Die Hecke ist von der Einfriedung mindestens 50 cm entfernt zu setzen (gemessen wird hier von der Mitte der Hecke). Es ist nicht erlaubt die Hecke über die Einfriedung hinaus oder in die Zaunanlage einwachsen zu lassen.

Für genehmigten Bewuchs im Rahmengrün vor der Kleingartenparzelle ist sicherzustellen, dass die Höhe von 125 cm nicht überschritten wird und kein Bewuchs in den Weg ragt.

Bei der Auswahl geeigneter Heckenpflanzen sind aus ökologischen Aspekten heimische standortgerechte Laubgehölze wie. Z.B. Hainbuche und Liguster zu verwenden. Sie bieten Vögeln einen besseren Nist- und Rückzugsraum und dienen zudem als Nahrungsquelle, anders als sog. Immergrüne Pflanzen wie z.B. Thuja, Kirchlorbeer etc..

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dabei dem Unterpächter der Kleingartenparzelle.

Der Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V. wird durch die Vertreter der Kleingartenanlagen drei Rundgänge jährlich zur Kontrolle der Heckenhöhen veranlassen Die Termine werden von den Vorständen der Kleingartenanlagen rechtzeitig vorher (drei Wochen) in geeigneter Weise (Aushang, Homepage, Post- oder E-Mail Versand) den Unterpächtern*innen, mitgeteilt.

Die Vertreter der Kleingartenanlagen sind bis auf Widerruf ermächtigt durch den Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg — Friedenau e.V., Die Rundgänge durchzuführen und Ermahnungen zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtliche Quellen: Bürgerliche Gesetzbuch ab S 903 bis 924, Nachbarrecht Bln SS 27 bis 29, Bundesnaturschutzgesetz und Unterpachtvertrag.

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